Um Ihnen zu verdeutlichen, was wir unter Kinder- und Jugenddelinquenz verstehen, erläutern wir nachfolgend kurz und knapp einige wichtige Bestimmungen und Hintergrundinformationen:

  • Kind im strafrechtlichen Sinn ist nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§1 Abs. 2 JGG).
  • Jugendliche:r ist, wer 14 aber noch nicht 18 Jahre alt ist (ebd.).
  • Heranwachsende:r ist, wer 18 aber noch nicht 21 Jahre alt ist (ebd.).
  • Devianz bezeichnet abweichendes Verhalten im weitesten Sinne, z. B. Essstörungen, Verwahrlosung, Drogenmissbrauch, Wohnungslosigkeit oder Straffälligkeit.
  • Delinquenz meint - vorwiegend jugendliche - Verstöße gegen Strafrechtsnormen, ohne dass eine ordnungs- oder strafrechtliche Reaktion erfolgt sein muss.
  • Jugendkriminalität erfasst strafrechtsrelevantes Verhalten von strafmündigen Jugendlichen und Heranwachsenden mit ordnungs- oder strafrechtlicher Konsequenz.

Diese Begriffe werden in der Alltagssprache oft nicht genau voneinander abgegrenzt, deshalb ist Sorgfalt geboten.

Die eigene Identität finden

Das "Austesten" von Grenzen und Folgen von Grenzüberschreitungen sowie das Ausreizen eigener Handlungsspielräume sind in der Adoleszenz erforderlich. Junge Menschen befinden sich in dieser Zeit in einer physischen und psychischen Umbruchphase. Eine eigene Identität wird entwickelt und die Rolle in der Gesellschaft gesucht. Dazu gehört, dass vorgegebene Normen und Werte, gesellschaftliche Bedingungen sowie Erwachsene und deren Handeln in Frage gestellt werden, dass anders gedacht wird und auch andere Maßstäbe gelten. Eigenes Handeln wird ausprobiert. Dies geschieht oft im Gruppenzusammenhang. Werte der Gleichaltrigen (Peers) haben dabei in der Regel mehr Bedeutung als die der Erwachsenen im sozialen Umfeld. Delinquentes Verhalten junger Menschen ist deshalb in keinem Falle von vornherein als Beweis einer fehlgelaufenen Entwicklung oder einer beginnenden kriminellen Karriere zu werten.

Jugend(typische) Delinquenz verstehen

In der Fachliteratur und unter Praktikerinnen und Praktikern geht man seit langem davon aus, dass delinquentes Verhalten im Jugendalter ein überall verbreitetes Phänomen darstellt und in dieser Lebensphase normal ist. Delinquenz hängt mit der Entwicklung zusammen und gibt sich meistens von selbst wieder (Spontanbewährung). Aus diesen Gründen gibt es zusätzlich zum allgemeinen Strafgesetzbuch (StGB) ein spezielles Jugendgerichtsgesetz (JGG), das die Reaktion auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender regelt. Dabei wird der Grundgedanke der Erziehung verfolgt, auch wenn das JGG ein Strafgesetz ist.

Wenngleich sich der Titel dieses Newsletters auf Delinquenz von Kindern und Jugendlichen bezieht, sind hier auch Heranwachsende gemeint. Die Delinquenz, um die es im Newsletter geht, ist aber als jugendtypisch zu bezeichnen.

Sollten Sie Fragen zu unserem Verständnis von Kinder- und Jugenddelinquenz haben oder möchten Sie mehr darüber erfahren, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!  

 

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