UMSICHTEN - Berliner Newsletter zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz
Stiftung SPI, Clearingstelle - Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz

Inhaltsverzeichnis:

Herzlich Willkommen

Erfahrungsberichte
(Das Jugendgerichtsprojekt – ein Präventions- und Bildungsprogramm für Berliner Schulen zum Thema Jugendstrafrecht)

Neues aus ...

...der Jugendhilfe
(Jugendwahl U18)

...der Schule
(Berlinweite unabhängige Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS) von LIFE e. V.)

...der Justiz
(EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder / Gemeinsame Allgemeine Verfügung zur Strafverfolgung von Intensivtäterinnen und -tätern (Intensivtäterrichtlinie) vom 09. Februar 2016 / Einführung des ersten Berliner Straf-vollzugsgesetzes / Neuer Leiter für die Justizvollzugsanstalt Plötzensee)

Publikationen und Dokumentationen
(25 Jahre Gewaltprävention in Deutschland – Symposion mit Bestandsaufnahme und Zukunfts-perspektiven / ZJJ 1/2016 – Das Recht eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings auf Betreuung und Unterbringung nach Art. 20 der UN-Kinderrechtskonvention)

Veranstaltungen und Termine
(Tagung Polizei & Sozialarbeit XXI der DVJJ zum Thema Jugend – SUCHT – Rausch / Trainingsseminar: »Stärke statt (Ohn-)Macht - Das Konzept der Neuen Autorität in Schule, Jugendhilfe und Familie« / 21. Deutscher Präventionstag in Magdeburg / Präventionspreis der Landes-kommission Berlin gegen Gewalt / Fachtreffen „Radikalisierung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ am 18. Mai 2015)

Redaktionsschluss
(15. Juni 2016)

 

Herzlich willkommen zur 52. Ausgabe der UMSICHTEN!

Liebe Leserinnen und Leser der UMSICHTEN,

heute erhalten Sie die neueste Ausgabe der UMSICHTEN, dem Berliner Newsletter zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz. Nach einiger Zeit können Sie in der aktuellen Ausgabe mal wieder einen Erfahrungsbericht lesen. Die Programmagentur Rechtskunde berichtet über ihre Arbeit bei der Organisation und Koordination von Jugendgerichtsprojekten für Berliner Schulen und darüber, welche Veränderungen das Projekt seit Beginn im Jahr 2008 durchlaufen hat. In den letzten Monaten hat es zudem einige interessante Neuerungen in den Bereichen Jugendhilfe, Schule und Justiz gegeben, die wir hier für Sie zusammengestellt haben. Des Weiteren stellen wir Ihnen eine neue Publikation vor und möchten auf eine Dokumentation hinweisen. Zum Schluss haben wir noch einige interessante Veranstaltungshinweise für Sie.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen der UMSICHTEN und weiterhin einen schönen Frühling.

Mauri Paustian
Redaktion UMSICHTEN

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Erfahrungsberichte

Das Jugendgerichtsprojekt – ein Präventions- und Bildungsprogramm für Berliner Schulen zum Thema Jugendstrafrecht

„Die Jugend wird immer krimineller.“ „Die Jugend wird immer brutaler.“ „Mädchen sind heutzutage genauso brutal wie Jungen.“ „In Schulen ist Gewalt an der Tagesordnung.“ „Einmal vor dem Richter zu stehen, gehört heutzutage zum „guten Ton“.“

Das Jugendgerichtsprojekt (vormals „Rechtskunde-Projekt“) der Stiftung SPI kann inzwischen in Berlin auf eine lange Tradition zurückblicken. Seit 2008 befassen sich in ca. 74 Projekten pro Jahr Schüler/innen Integrierter Sekundarschulen unter Mitwirkung professioneller Akteure aus Jugendhilfe, Polizei und Justiz mit dem Ablauf und den Funktionsweisen eines Jugendstrafverfahrens. Dabei werden am Beispiel einer fiktiven jugendtypischen Straftat alle wesentlichen Stationen  – von der Begehung des Delikts bis zum Urteil durch das Jugendgericht – durchgespielt und reflektiert.

Mit Beginn der Weiterförderung im Rahmen der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Oktober 2015 wurde das Projekt curricular erweitert. Neu ist ein eigenes Fortbildungsmodul, in dem sich Lehrer/innen – in Vorbereitung auf ein Jugendgerichtsprojekt mit ihren Schülern/-innen – u. a. mit den eingangs zitierten Mythen zum Thema Jugendgewaltdelinquenz auseinandersetzen, diese mit ihren eigenen Erfahrungen abgleichen und Wissen erwerben über Jugend-gewaltkriminalität und ihre Erscheinungsformen und Entwicklung in Berlin. Ziel ist es, Lehrer/innen mehr als in der Vergangenheit in das Projekt einzubeziehen – auch, um die Anbindung an die teilnehmenden Schulen zu verbessern und die Nachhaltigkeit der vermittelten Inhalte zu erhöhen. Eine weitere Neuerung im Projekt ist die Stärkung der Berufswahlkompetenz und Berufsorientierung der teilnehmenden Schüler/innen. Sowohl während der fünftägigen Projektwoche, als auch in der Nachbereitungsphase lernen die Jugendlichen die Arbeitsinhalte und Qualifikationswege von Berufen in den Bereichen Jugendhilfe/Soziale Arbeit, Sicherheit und Ordnung sowie Justiz kennen. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass die Schüler/innen auch Informationen zu Berufen erhalten, die in der Regel wenig bekannt und mit einem mittleren Schulabschluss zu erreichen sind. Zu diesem Zweck kooperiert das Jugendgerichtsprojekt mit der Kampagne „Rechthaber gesucht“ der Berliner Justiz (www.rechthaber-gesucht.de).

Darüber hinaus gibt es innerhalb des Jugendgerichtsprojekts eine Reihe von weiteren Kooperations- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Nähere Informationen finden Sie auf der projekteigenen Website.

Info: www.rechtskunde-projekt.de; Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Neues aus...

... der Jugendhilfe

Jugendwahl U18

Wie funktioniert eigentlich Demokratie und was bedeutet politisches Engagement? Werden Kinder und Jugendliche für gesellschaftlich und politisch relevante Themen sensibilisiert, wie es bei der U18 Jugendwahl der Fall ist, ist dies mittelbar auch immer eine Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen sowie eigenen Norm- und Wertvorstellungen. Dies wiederum stärkt das Rechtsbewusstsein von Kindern und Jugendlichen. Die Jugendwahl U18 leistet somit einen erheblichen Beitrag zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz.  Am 09. September 2016, neun Tage vor der Abgeordnetenhauswahl, können berlinweit alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren wählen. Das Ziel von U18 ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche dauerhaft für Politik zu begeistern. Dies geschieht durch mehrere Projekte, an denen sich die Kinder und Jugendlichen beteiligten können. Die Koordination der U18 Wahl übernimmt in Berlin die Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik der Stiftung SPI.

Info: http://www.u18.org/berlin-2016/

Kontakt:
Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik
Stiftung SPI
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Ausnahme & Regel
Frankfurter Allee 35-37, Aufgang C
10247 Berlin-Friedrichshain
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
+49.0.30 49 30 01 28
+49.0.30 49 30 01 12

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 ... der Schule

Berlinweite unabhängige Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS) von LIFE e. V.

„Diskriminierung? Ohne mich!“ Diskriminierung gehört zum schulischen Alltag in Berlin. Auch hier, wie in anderen Gesellschaftsbereichen, erleben Menschen Benachteiligungen, beispielsweise weil sie ein Kopftuch oder einen arabischen Namen tragen, ein Handicap haben oder nicht der Geschlechternorm entsprechen. Diese Ungleichbehandlung wird von den Betroffenen als große emotionale Belastung empfunden. Meist wissen sie nicht, an wen sie sich wenden können, haben Angst vor negativen Konsequenzen wie einer schlechten Note oder das Gefühl, dass sie sowieso nichts ändern können. Umso wichtiger, dass Diskriminierungsschutz an Schulen ernst genommen wird. Das Projekt „ADAS-Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen“ nimmt sich dieses Bedarfs an. Ab Juni 2016 wird die berlinweite, unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle an den Start gehen, an die sich betroffene Menschen wenden können und Unterstützung erfahren. Gemeinsam mit den Beratern/-innen besprechen sie das weitere Vorgehen und können selbst entscheiden, welche Maßnahmen für sie in Frage kommen. Die Fälle werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Anlauf- und Beratungsstelle wird durch die Lotto Stiftung Berlin gefördert. Interessierte und Unterstützer/innen sind herzlich zur Auftaktveranstaltung am 02.Juni 2016 von 10 bis 16 Uhr eingeladen und können dort mehr über die Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS) erfahren.

Ort: LIFE e. V., Rheinstraße 45/46, 12161 Berlin. Der Veranstaltungsraum in den Goerz-Höfen befindet sich im 1. Hof, Aufgang C, 3. OG (U-Bahn Walther-Schreiber-Platz/ S-Bahn: Feuerbachstr.); Anmeldung an Julia Miri Lehmann: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (bis spätestens 30.05.2016)

Info: www.life-online.de

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... der Justiz

EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat Mitte Januar 2016 den Kompromissvorschlag der Ratsgruppe angenommen, womit die Verhandlungen über eine EU- Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder (wir berichteten) in die nächste Runde gehen. Viele der zentralen Kritikpunkte, die in der Resolution der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) e. V. genannt wurden, wurden in der neuen Fassung berücksichtigt. Der englischsprachige Text, der noch durch das Europäische Parlament und den Rat sprachlich überarbeitet wird, bevor er in eine endgültige Beschlussfassung umgewandelt wird, kann auf der Seite der DVJJ e. V. heruntergeladen werden.

Info: http://www.dvjj.de/nachrichten-aktuell/eurichtlinie-ueber-verfahrensgarantien-strafverfahren-fuer-verdaechtige-oder-beschuldigte-kinder

 

Gemeinsame Allgemeine Verfügung zur Strafverfolgung von Intensivtäterinnen und -tätern (Intensivtäterrichtlinie) vom 09. Februar 2016

Die Berliner Senatsverwaltungen für Justiz und Verbraucherschutz sowie für Inneres und Sport haben die „Gemeinsame Allgemeine Verfügung zur Strafverfolgung von Intensivtäterinnen und –tätern“, die sogenannte Intensivtäterrichtlinie, überarbeitet. Die aktualisierte Richtlinie verfolgt unverändert die Ziele, die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Sachbearbeitung und die gemeinsame Schwerpunktsetzung der konsequenten Strafverfolgung von Intensivtätern/-innen zu koordinieren. Im Vergleich zur alten Richtlinie können in der neuen Fassung exemplarisch folgende inhaltliche Veränderungen genannt werden: Unter Punkt 2 (Zielgruppe) ist die Schadenshöhe als Merkmal für eine besonders „kriminelle Energie“ weggefallen. Die Definition Intensivtäter/in (Punkt 3 a)) beinhaltete zuvor auch die Eigentumsdelikte, die in der neuen Fassung gestrichen wurden. Zudem wurde neu definiert, dass als Intensivtäter/in gilt, wer verdächtigt wird „eine den Rechtsfrieden besonders störende Straftat herausragender Art begangen zu haben“. In der vorherigen Fassung hieß es, es müssen mehrere (eine unbestimmte Anzahl) den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten sein. Des Weiteren wurde ein neuer Absatz hinzugefügt. Unter Intensivtäter/innen fallen nun auch junge Straftäter/innen, die verdächtigt sind „innerhalb eines Jahres in mindestens fünf Fällen den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten (insbesondere Raubdelikte und schwere Körperverletzungen gemäß § 226 StGB) begangen zu haben.“. Wie zuvor gilt als Intensivtäter/in, wer verdächtigt wird „innerhalb eines Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht.“. Unter Punkt 4 b) (Begriffserläuterungen, Rohheitsdelikte) ist der § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) weggefallen sowie unter 4 c) bei den Eigentumsdelikten der § 242 StGB (Diebstahl). Unter Punkt 6 (Allgemeine Verfahrensabläufe) sind zwei neue Absätze hinzugekommen. Dort wird in Absatz 3) geregelt, wie lange die Prüfung dauern soll, ob eine von der Polizei benannte Person als Intensivtäter/in einzustufen ist. In Absatz 4) ist festgelegt, wer in welchen Fällen von der Liste der Intensivtäter/innen gestrichen wird. Die Intensivtäterrichtlinie ist seit dem 01. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 28. Februar 2021.

Download neue Fassung: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/milieuschutz/abl_2016_08_0421_0468.pdf

Download alte Fassung: https://www.berlin.de/suche/?q=intensivt%C3%A4ter%20richtlinie

 

Einführung des ersten Berliner Strafvollzugsgesetzes

Berlin wird (voraussichtlich) ab dem 1. September 2016 sein erstes landeseigenes Strafvollzugsgesetz haben, womit das Bundesstrafvollzugsgesetz aus dem Jahr 1977 ersetzt wird. Justizsenator Thomas Heilmann betonte in der Pressemitteilung vom 18.03.2016 die Resozialisierung und eine stärkere Einbindung des Opferschutzgedankens als wesentliche Teile der Vollzugsphilosophie in Berlin. Hierbei hob er hervor, der beste Opferschutz sei es, Gefangene zu befähigen, nach der Entlassung ein straffreies Leben zu führen. Neben der Betonung des Opferschutzgedankens, der sich unter anderem bei der Gewährung von Vollzugslockerungen zeigt, wird eine verstärkte Zusammenarbeit, zum Beispiel mit der Bundesagentur für Arbeit, schon während der Haftzeit geregelt, um die Gefangenen auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Zudem ist die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung nicht mehr nur für Gefangene, die Sexualstraftaten begangen haben, sondern auch für andere Gefangenengruppen (z. B. Gewalttäter/innen) verpflichtend. Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten sowie die Verpflichtung zur Arbeit sollen den Gefangenen eine geregelte Tagesstruktur vorgeben und ihr Selbstwertgefühl sowie Selbstbewusstsein positiv beeinflussen. Weitere Änderungen durch das eigenständige Berliner Strafvollzugsgesetz sind im § 40 und im § 56 Abs. 4 zu finden. Hier befasst sich das Gesetz mit den Fragen zur Nutzung von Telekommunikation, Rundfunk, Informations- und Unterhaltungselektronik. In diesem Zusammenhang muss auf die Drucksache 17/2769 aufmerksam gemacht werden, in welcher das Abgeordnetenhaus das Pilotprojekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ im Berliner Justizvollzug vorstellt. Das Pilotprojekt sieht vor, dass in einer Teilanstalt der JVA Heidering die Gesetzesänderungen den Gefangenen beschränkten Zugang zum Internet gewähren sollen. Den Gefangenen wird dadurch der Zugriff auf News-Seiten, Wohnungs-suchportalen, Fortbildungsangeboten, Arbeitsagenturseiten oder Wikipedia ermöglicht werden.

Info: https://www.berlin.de/sen/justv/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.459964.php

Gesetze zum Download: https://www.berlin.de/justizvollzug/service/recht/gesetz-zur-weiterentwicklung-des-berliner-justizvollzugs/artikel.460256.php

Drucksache 17/2769: http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Recht/vorgang/r17-0274-v.pdf

 

Neuer Leiter für die Justizvollzugsanstalt Plötzensee

Nach dem Tod von Evelyn Benne, die lange Jahre die Anstaltsleiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee war, gibt es nun eine Neubesetzung. Dr. Uwe Meyer-Odewald, der seit 1993 im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz arbeitet und seit 2010 Leiter der JVA des Offenen Vollzugs Berlin war, hat die Aufgabe des leitenden Regierungsdirektors in Plötzensee übernommen. Die JVA Plötzensee hat einen Bereich für den geschlossenen und den offenen Männervollzug und einen Schwerpunkt auf dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe. Neben der JVA Plötzensee gibt es in Berlin noch die JVA in Moabit, die JVA Tegel, die für den Vollzug von Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung zuständig ist, die JVA Heidering und die JVA für Frauen.

Info: https://www.berlin.de/sen/justv/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.465336.php

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Publikationen und Dokumentationen

25 Jahre Gewaltprävention in Deutschland – Symposion mit Bestandsaufnahme und Zukunftsperspektiven

Am 18. und 19. Februar 2016 fand das zweitägige Symposium „25 Jahre Gewaltprävention im vereinten Deutschland – Bestandsaufnahme und Zukunftsperspektiven“ in Berlin statt. Veranstalter waren die Alice Salomon Hochschule (ASH) und der Deutsche Präventionstag (DPT). Experten/-innen aus verschiedenen Bereichen diskutierten über die künftige Gestaltung der Gewaltprävention. Ein Hauptaugenmerk lag hierbei auf Kooperation und Vernetzung und den notwendigen Rahmenbedingungen auf allen Ebenen. Auf Grundlage der Thesenpapiere der 19 Arbeitsgruppen wurden (Heraus-)Forderungen an die Gewaltprävention herausgearbeitet, die im „forum kriminalprävention 1/2016“ nachzulesen sind. Eine Onlinedokumentation, in welcher alle Beiträge der Referenten/-innen des Symposiums und weitere Dokumente der Tagung zu finden sind, werden im Laufe des Jahres 2016 auf der Seite der Veranstalter einzusehen sein.

Info: http://www.forum-kriminalpraevention.de/id-25-jahre-gewaltpraevention.html

Onlinedokumentation: http://www.gewalt-praevention.de/nano.cms/dokumentation   

 

ZJJ 1/2016 – Das Recht eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings auf Betreuung und Unterbringung nach Art. 20 der UN-Kinderrechtskonvention

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) steht der Beitrag von Hendrik Cremer mit dem Titel: „Das Recht eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings auf Betreuung und Unterbringung nach Art. 20 der UN-Kinderrechtskonvention“ zum kostenlosen Download zur Verfügung. Cremer widmet sich in seinem Artikel, neben dem Abschiebungsverbot, Fragen der Unterbringung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und der Problematik der Altersfeststellung.

Die ZJJ ist eine interdisziplinäre Fachzeitschrift für Praxis und Wissenschaft, die alle mit jugendlicher Delinquenz zusammenhängende Themenbereiche abdeckt. Sie wird von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. herausgegeben und erscheint vier Mal im Jahr. Die Bezugsbedingungen können der Homepage der ZJJ entnommen werden.

Info: http://www.dvjj.de/ver%C3%B6ffentlichungen/zjj

Download: http://www.dvjj.de/sites/default/files/medien/imce/documente/veroeffentlichungen/download/schwerpunktartikel_kostenlos.pdf

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Veranstaltungen und Termine

Tagung Polizei & Sozialarbeit XXI der DVJJ zum Thema Jugend – SUCHT – Rausch

Die Tagungsreihe „Polizei & Sozialarbeit“ der DVJJ widmet sich in diesem Jahr dem Thema „Sucht“. Wie gehen junge Menschen mit Suchtmitteln um? In welchem Spannungsverhältnis steht dazu die öffentliche Wahrnehmung? Und welche Fragestellungen ergeben sich aus neuen Entwicklungen in dem Bereich („Komasaufen“ / „ständig neue Substanzen“) für die Soziale Arbeit und die Arbeit der Polizei? Diese Fragen sowie die Vorstellung neuer Projekte und Modelle zum Thema werden auf der Tagung besprochen bzw. vorgestellt. Die Tagung findet vom 13.06. bis 15.06.2016 in Hofgeismar statt. Der Anmeldeschluss ist der 11. Mai 2016. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 345,- inkl. Unterbringung im Einzelzimmer und Verpflegung (EUR 315,- für DVJJ-Mitglieder). Das Programm der Tagung und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der DVJJ.

Info: http://www.dvjj.de/veranstaltungen/dvjj-veranstaltungen/jugend-sucht-rausch-zum-umgang-mit-suchtmittel-konsumierenden-jungen-menschen-der

 

Trainingsseminar: »Stärke statt (Ohn-)Macht - Das Konzept der Neuen Autorität in Schule, Jugendhilfe und Familie«

Das Berliner Institut für Soziale Kompetenz & Gewaltprävention e. V. (BISG) bietet in der Zeit vom 10.06. – 10.09.2016 das Trainingsseminar zum sechsten Mal an. Das Seminar richtet sich an Lehr- und Fachkräfte aus den Bereichen Schule, Soziale Arbeit, Pädagogik und Psychologie sowie an alle Interessenten/-innen, die sich mit dem Konzept des Psychologen Prof. Dr. Heim Omer (Universität Tel Aviv) zur »Neuen Autorität« intensiver auseinander setzen, die Haltungen und Interventions-möglichkeiten dieses Ansatzes vertiefen möchten. Der modulare Aufbau des Seminars ermöglicht das Anwenden und Erproben in der individuellen Alltagspraxis. Anmeldeschluss ist der 10.05.2016. Für diese Weiterbildung werden „Prämiengutscheine“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) angenommen.

Info und Kontakt: http://www.soziales-training.de/down/weiterbildung/flyer_BISG_NA_2016.pdf

Anmeldeformular: http://www.soziales-training.de/down/weiterbildung/Anmeldung_Seminar_NA_2016.pdf

Info zu Prämiengutscheinen: http://www.bildungspraemie.info/de/programm-bildungspraemie-21.php

 

Deutsche Präventionstag in Magdeburg

Zum 21. Mal tagt der Deutsche Präventionstag am 6. und 7. Juni 2016. Das Motto des diesjährigen Präventionstages, der in Magdeburg stattfinden wird, lautet „Prävention und Freiheit. Zur Notwendigkeit eines Ethik-Diskurses“. Das Programm der Veranstaltung zeigt sich vielseitig mit Einzelvorträgen, Themenboxen, Posterpräsentationen und diversen Informationsständen zu verschiedenen Themen der Kriminalprävention.

Das Kongressticket kostet EUR 115 (ermäßigt EUR 85), eine Tageskarte ist für EUR 85 (ermäßigt EUR 65) erhältlich. Alle Informationen finden Sie unter:

Info: http://www.praeventionstag.de/nano.cms/jahreskongress   

 

Präventionspreis 2016 der Landeskommission Berlin gegen Gewalt

Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt lobt auch in diesem Jahr den Berliner Präventionspreis aus, diesmal unter dem Motto „Wenn Menschen Opfer werden“. Am 30. Juni 2016 werden Projekte, Maßnahmen und Initiativen,  die sich in Berlin in vorbildlicher Weise für die Rechte und die Unterstützung von Opfern einsetzen oder einen wesentlichen Beitrag zur psychosozialen Betreuung von Opfern bei seelischer Belastung und bei körperlicher Schädigung leisten oder umfassende Beratungs- und Hilfeleistungen erbringen, im Rahmen des Berliner Präventionstages ausgezeichnet.

Info: http://www.berlin.de/lb/lkbgg/aktivitaeten/berliner-praeventionspreis/2016/artikel.448415.php

 

Fachtreffen „Radikalisierung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ am 18. Mai 2015

Die Beratungs- und Bildungsstelle »Annedore« der Stiftung SPI lädt am Mittwoch, den 18. Mai 2016 von 17-20 Uhr zu einem Fachtreffen zum Thema „Radikalisierung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ ins Rote Rathaus Berlin ein. Hintergrund des Fachtreffens ist die Beobachtung, dass es in zunehmendem Maße zu Radikalisierungsprozessen in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft kommt. Das Fachtreffen bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, Einblicke in aktuelle Forschungen zum Thema zu bekommen und gemeinsam mit Experten/-innen Antworten auf die Fragen zu entwickeln: Welche möglichen Hintergründe bedingen die zunehmenden Radikalisierungstendenzen und wie können wir ihnen in der Bildungsarbeit mit jungen Menschen sinnvoll entgegentreten? Welche speziellen Anforderungen begegnen uns in den jeweiligen Bereichen von Schule, Sport und Sozialarbeit? Welche Methoden stehen uns heute zur Verfügung und welche Methoden bietet uns die Forschung zu diesen Fragen an? Die Veranstaltung ist kostenlos. Um eine verbindliche Anmeldung per Email wird gebeten.

Info und Kontakt:
BBS »Annedore«
Stiftung SPI
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Ausnahme & Regel
Projektbereich Demokratieentwicklung & Diversity
Samariterstraße 19-20, 10247 Berlin
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
+49.0.30 41 72 56 28
+49.0.30 44 03 41 46 fax

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Redaktionsschluss

Die nächste Ausgabe der UMSICHTEN erscheint im Juni 2016. Redaktionsschluss ist der 15. Juni 2016; bitte reichen Sie Ihre Beiträge bis zu diesem Termin hier ein.

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